Insgesamt erachtet das Gericht für beide Fälle von Hehlerei eine Gesamtstrafe von 25 Tagessätzen Geldstrafe für angemessen. Der Beschuldigte erzielt nach seinen Angaben derzeit kein eigenes Erwerbseinkommen und wird durch soziale Institutionen unterstützt. Gemäss konstanter Praxis wird die Höhe des Tagessatzes auf ein Minimum von CHF 30.00 festgesetzt. Die Geldstrafe beträgt somit 25 Tagessätze zu je CHF 30.00, ausmachend total CHF 750.00. 5. Bedingter Strafvollzug