Für die Hehlerei am zweiten Mobiltelefon (Deliktsbetrag CHF 485.00) werden 10 Strafeinheiten asperiert. Zwar ist der Beschuldigte auch diesbezüglich schlussendlich geständig. Anders als beim Vorwurf der schweren Körperverletzung hat er sich aber nicht von sich aus bei der Polizei gemeldet, sondern die Polizei ist ihm erst nach aufwändigen Ermittlungen inkl. administrativ/technischer Überwachungsmassnahmen auf die Schliche gekommen. Ein "Geständnisrabatt" kann ihm daher nicht gewährt werden. Insgesamt erachtet das Gericht für beide Fälle von Hehlerei eine Gesamtstrafe von 25 Tagessätzen Geldstrafe für angemessen.