Das Gericht glaubt dem Beschuldigten, dass er seine Tat mittlerweile bereut, wie er es beispielsweise auch in seinem letzten Wort nochmals beteuert hat (pag. 616). Aufgrund des Geständnisses, welches die Ermittlungsarbeiten wesentlich vereinfacht hat, erachtet das Gericht eine Reduktion der Sanktion um sechs Monate für gerechtfertigt. Als neues Zwischenergebnis resultiert eine Sanktion von 21 Monaten. Strafempfindlichkeit Gründe, die für eine erheblich tiefere oder erheblich erhöhte Strafempfindlichkeit sprechen würden, liegen keine vor. c) Konkretes Strafmass