Bern gestellt, das Tatmesser deponiert und ein Geständnis abgelegt. Anfänglich machte er noch geltend, er sei vom Privatkläger am 14.03.2017 vor seiner Messerattacke zuerst mit Pfefferspray angegriffen worden. Diese Version konnte er aufgrund der Videoüberwachung nicht aufrechterhalten und korrigierte sie später in der Untersuchung. In der Hauptverhandlung anerkannte er den angeklagten Sachverhalt. Das Gericht glaubt dem Beschuldigten, dass er seine Tat mittlerweile bereut, wie er es beispielsweise auch in seinem letzten Wort nochmals beteuert hat (pag.