Das Arbeitsverhältnis wurde jedoch vorzeitig abgebrochen (pag. 598). Als Grund gab der Beschuldigte an, einerseits habe er dort ohne Lohn gearbeitet und andererseits sei ihm anfänglich eine Vorlehre oder Lehre in Aussicht gestellt, aber dann nicht realisiert worden (pag. 609, Z. 60 ff.). Vom 01.10.2017 bis 30.11.2017 arbeitete er als Küchenmitarbeiter im Restaurant O.________ (pag. 599). Wegen zu wenig Arbeit sei ihm von seinem Chef gekündigt worden (pag. 609, Z. 69 ff.). Aktuell hat er sich für eine Vorlehre als Gipser beworben, aber bisher noch keine Antwort erhalten (pag. 600 und 609, Z. 54 ff.). Insgesamt wirken sich das Vorleben und die persönlichen Verhältnisse neutral aus.