608, Z. 35 f.). Der im Urteilszeitpunkt 23-jährgie Beschuldigte geht aktuell keiner Arbeit nach, lebt zusammen mit seiner Mutter und zwei Geschwistern in Ostermundigen und erhält zwischen CHF 200.00 und CHF 260.00 monatlich von der Heilsarmee (pag. 609, 50 ff.). Gemäss Arbeitsbestätigung der Stiftung M.________ war er nach der Haftentlassung vom 15.05.2017 bis 07.07.2017 im Rahmen von arbeitsintegrativen Leistungen der Sozialhilfe im "N.________" und in der Malerei tätig. Das Arbeitsverhältnis wurde jedoch vorzeitig abgebrochen (pag.