Im Schweizerischen Strafregister ist bisher kein Urteil gegen den Beschuldigten verzeichnet (pag. 603). Zur eingetragenen Untersuchung wegen sexuellen Handlungen mit Kind und Vergewaltigung gab er an, er sei zu Unrecht beschuldigt worden (pag. 608, Z. 21 ff.). Gemäss Stellungnahme der Staatsanwaltschaft (pag. 615) ist offen, ob es diesbezüglich zu einer Anklage kommen wird. Gemäss seien eigenen Angaben sei er im Ausland nirgends vorbestraft (pag. 608, Z. 35 f.).