Quasi die ganze Verwandtschaft mütterlicherseits lebte in der Schweiz, die Verwandtschaft väterlicherseits in Bonn/Deutschland (pag. 95). Gemäss Akten der Migrationsbehörden ist der 1995 geborene Beschuldigte anfangs 2014 mit einem Visum legal in die Schweiz eingereist und hat am 21.01.2014 ein Asylgesuch gestellt. Am 03.07.2015 wurde das Asylgesuch abgewiesen, der Beschuldigte wegen der Lage in seinem Herkunftsland jedoch vorläufig in der Schweiz aufgenommen (pag. 479.30 ff.). Im Schweizerischen Strafregister ist bisher kein Urteil gegen den Beschuldigten verzeichnet (pag.