Der Beschuldigte kaufte in einem nicht mehr näher eingrenzbaren Zeitraum zwischen dem 22.09.2016 und dem 27.01.2017 auf dem Sonntagsmarkt vor der Reithalle in Bern ein Mobiltelefon Samsung Galaxy S6 Edge von einem Unbekannten für einen Preis zwischen CHF 20.00 bis CHF 35.00. Das Gerät war G.________ am 22.09.2016 gestohlen worden (Deliktsbetrag gemäss Anzeige: CHF 485.00, pag. 99). Das Erfordernis einer strafbaren Vortat bzw. der objektive Tatbestand der Hehlerei ist erfüllt.