388, Z. 156 ff.). In der Hauptverhandlung bestätigte er auf entsprechende Frage, dass es sein könne, dass er sich habe rächen wollen. In einer "Wut- Situation" mache man halt solche Sachen, was er mittlerweile bereue (pag. 611, Z. 156 ff.). Der Beschuldigte hat nicht gezielt, sondern "wild" auf den Privatkläger eingestochen. Anlässlich der Hafteröffnung beschrieb er es selber so: "ich habe einfach das Messer genommen und so gegen hinten 'pam pam pam' geschlagen" (pag. 15, Z. 52 f.).