Der Beschuldigte wollte dem Privatkläger die rund vierzehn Tage zuvor erlittene Schmach heimzahlen ("Rache geschworen" wegen Pfefferspray-Einsatz gegen den Beschuldigten). In der ersten Befragung bei der Polizei gab er an, er habe nicht gezielt gegen die Beine des Privatklägers gestochen und er wisse nicht genau, wo er den Privatkläger getroffen habe (pag. 361, Z. 90 ff.). Er wiederholte bei der Polizei und bei der Staatsanwältin, dass er nicht wisse, wohin er den Privatkläger habe stechen wollen, da er sich nicht mehr erinnern könne (pag. 374, Z. 367 ff.; pag. 388, Z. 156 ff.).