109, Z. 17 – 26). Gegenüber der Staatsanwältin bestätigte er diese Aussage und schätzte den bezahlten Preis nun auf zwischen CHF 25.00 bis CHF 35.00. Auf Vorhalt, dass er damit habe rechnen müssen, dass das Gerät für diesen Preis nicht legal erworben werden könne, antwortete er "ja, Sie haben Recht". Er erhalte nur CHF 280.00 und habe gesehen, dass es für ihn ein guter Preis sei (pag. 110, Z. 411 ff.). Im Rahmen der Hauptverhandlung wiederholte er weitgehend seine bisherigen Aussagen, relativierte aber, wenn er gewusst hätte, dass das Gerät gestohlen worden war, hätte er es nicht gekauft (pag. 613, Z. 236 ff.).