Im Rahmen der Hausdurchsuchung wurde beim Beschuldigten am 27.01.2017 ein Mobiltelefon Samsung Galaxy S6 Edge sichergestellt. Polizeiliche Nachforschungen ergaben, dass G.________ der Polizei gemeldet hatte, ihm sei das Gerät am 22.09.2016 unbemerkt aus der linken Jackentasche entwendet worden (pag. 99, 102). Im Rahmen der polizeilichen Befragungen gab der Beschuldigte an, er habe das fragliche Gerät auf dem Sonntagsmarkt vor der Reithalle vor mehreren Monaten für ca. CHF 20.00 gekauft. Er wisse schon, dass dies nicht dem marktüblichen Preis entspreche. Er habe es nicht hinterfragt (pag. 109, Z. 17 – 26).