Dem Beschuldigten wird gemäss berichtigter Anklageschrift vorgeworfen, er habe in der Zeit zwischen dem 22.09.2016 und dem 27.01.2017 in Bern auf dem Vorplatz der Reitschule ein Mobiltelefon Samsung Galaxy S6 für CHF 20.00 bis CHF 35.00 erworben, obwohl er gewusst oder zumindest angenommen habe, dass dieses unrechtmässig erworben worden war (pag. 552). 8 b) Unbestrittener und erwiesener Sachverhalt