_" erhalten zu haben (pag. 160 ff.), gab der Beschuldigte gegenüber der Polizei am 17.02.2017 schliesslich zu, das Samsung Galaxy S5 am 22.01.2017 von seinem Kollegen "K.________" im Hinblick auf seinen Geburtstag vom 25. Januar geschenkt erhalten zu haben (pag. 172 f.). Er habe sich bedankt und "K.________" gefragt, ob das Gerät gestohlen sei, was dieser verneint habe (pag. 173, Z. 24 ff.). Auf Frage, was der gedacht habe, woher das Mobiltelefon komme, antwortete er bei der Staatsanwältin "ich habe mir nichts überlegt". Er habe gedacht, dass es hier in der Schweiz wohl üblich sei, sich teure Sachen zum Geburtstag zu schenken (pag. 175, Z. 369 ff.).