Aufgrund von administrativ/technischen Überwachungsmassnahmen der IMEI-Nr. des E.________ am 15.01.2017 in Bern geraubten Mobiltelefons konnte festgestellt werden, dass das fragliche Gerät inzwischen mit einer SIM-Karte betrieben wurde, welche auf die minderjährige I.________ registriert war (pag. 394 – 404). I.________ erklärte gegenüber der Polizei, dass sie die SIM-Karte ursprünglich für ihren Freund A.________ gekauft habe. Sie führte weiter aus, der Beschuldigte habe von einem Kollegen kürzlich ein Mobiltelefon geschenkt erhalten (pag. 143 f.). Nachdem er anfänglich angab, das Gerät von einem ihm unbekannten "J.________" erhalten zu haben (pag.