Dem Beschuldigten wird gemäss Anklageschrift zusammengefasst vorgeworfen, er habe sich am 14.03.2017 beim Südeingang des Bahnhofs Bern dem vor dem Fussgängerstreifen wartenden Privatkläger von hinten genähert und von hinten mit einem einseitig schneidenden Taschenmesser mit einer Klingenlänge von 8 cm mehrfach auf den Privatkläger eingestochen. Dabei habe er diesem eine Stichverletzung am rechten und zwei Stichverletzungen am linken Oberschenkel zugefügt. Der Beschuldigte habe gewusst und gewollt, dass er dem Privatkläger durch sein Vorgehen schwere oder lebensgefährliche Verletzungen zufügen würde bzw. er habe dies zumindest in Kauf genommen (pag.