6 Anklageschrift und gestützt darauf die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von höchstens 14 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 20 Tagessätzen zu CHF 30.00 sowie zur Übernahme der vollständigen Verfahrenskosten. Weiter beantragte der Verteidiger, auf die Anordnung der Landesverweisung sei zu verzichten. Hingegen sei der Beschuldigte zu verurteilen, dem Privatkläger eine Genugtuung von CHF 5'000.00 nebst Zins zu bezahlen (pag.