Der Vertreter des Privatklägers beantragte einen Schuldspruch wegen versuchter schwerer Körperverletzung und die Verurteilung zu einer angemessenen Strafe. Weiter beantragte der Privatklägervertreter die Gutheissung seiner Zivilklage, eventualiter die Gutheissung dem Grundsatz nach und die Verweisung auf den Zivilweg zur Beurteilung der Forderung. Zudem beantragte er, der Beschuldigte sei zur Bezahlung der Verfahrenskosten sowie zur Bezahlung einer Entschädigung an den Privatkläger zu verurteilen (pag. 619). Der Verteidiger beantragte Schuldsprüche gemäss berichtigter