Nach Anhörung der Parteien in Bezug auf die neue Untersuchung gegen den Beschuldigten beschloss das Gericht, die Verhandlung ohne Verzug weiterzuführen (pag. 615). Im Rahmen ihres Parteivortrages beantragte die Staatsanwältin Schuldsprüche gemäss berichtigter Anklageschrift und gestützt darauf die Verurteilung zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 24 Monaten, einer bedingten Geldstrafe von 30 Tagessätzen zu CHF 30.00, einer Landesverweisung von sechs Jahren inkl. Anordnung der Ausschreibung einer Einreise- und Aufenthaltsverweigerung im Schengener Informationssystem sowie zur Bezahlung der Verfahrenskosten (pag.