Vorfrageweise berichtigte die Staatsanwältin die Anklageschrift hinsichtlich einer Missschreibung (Tatzeit in Ziff. 2.2). Im Rahmen der Hauptverhandlung wurde der Beschuldigte zur Person und zur Sache befragt (pag. 608 ff.). Nach Anhörung der Parteien in Bezug auf die neue Untersuchung gegen den Beschuldigten beschloss das Gericht, die Verhandlung ohne Verzug weiterzuführen (pag.