Am 08.02.2018 reichte der Verteidiger Unterlagen zur Person des Beschuldigten ein (pag. 595 ff.). Im Vorfeld der Hauptverhandlung wurde ein aktueller Strafregisterauszug eingeholt aus welchem sich ergibt, dass die Staatsanwaltschaft am 04.12.2017 gegen den Beschuldigten eine neue Untersuchung eröffnet hat wegen (angeblicher) Vergewaltigung und sexuellen Handlungen mit Kind (pag. 603). Die Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland, Kollegialgericht in Dreierbesetzung, wurde wie vorgesehen am 14.02.2018 eröffnet. Vorfrageweise berichtigte die Staatsanwältin die Anklageschrift hinsichtlich einer Missschreibung (Tatzeit in Ziff.