241 – 393). Am 11.05.2017 wurde der Beschuldigte mit Auflagen aus der Untersuchungshaft entlassen (pag. 63 ff.). Die Beschlagnahme bezüglich Kleidungsstücke wurde mit Verfügung vom 17.05.2017 wieder aufgehoben (pag. 451). Am 15.06.2017 teilte die Staatsanwältin den Parteien den Abschluss der Untersuchung mit und setzte ihnen Frist für weitere Beweisanträge (pag. 543). Auf Antrag des Verteidigers edierte die Staatsanwältin am 30.06.2017 beim Migrationsdienst des Kantons Bern das komplette Asyldossier über den Beschuldigten (pag. 479.1 ff.).