Am 20.03.2017 wurde die Durchsuchung des Mobiltelefon des Beschuldigten angeordnet und die entsprechenden Daten ausgelesen (pag. 426 ff.). Mit Schreiben vom 30.03.2017 teilte Rechtsanwalt D.________ der Staatsanwaltschaft mit, dass sich C.________ als Privatkläger am Verfahren beteiligen will (pag. 519 ff.). Sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde durch die Staatsanwaltschaft mit Verfügung vom 04.04.2017 gutgeheissen und Rechtsanwalt D.________ als amtlicher Rechtsbeistand des Privatklägers eingesetzt (pag.526 ff.; 535 f.). Im Rahmen der Untersuchung wurden diverse Personen polizeilich, teilweise auch durch die Staatsanwaltschaft befragt (pag. 241 – 393).