Nach diversen polizeilichen Befragungen und Ermittlungen wurde bezüglich des Raubes zum Nachteil von E.________ eine Untersuchung gegen einen Minderjährigen eröffnet und das diesbezügliche Verfahren an die Jugendanwaltschaft abgetreten (pag. 3). Mit Verfügung vom 28.02.2017 eröffnete die Staatsanwältin eine Untersuchung gegen A.________ wegen Hehlerei zum Nachteil von E.________ und G.________ (pag. 4). Am 14.03.2017 um 17:16 Uhr wurde der Polizei durch die Leitstelle von Bern Mobil gemeldet, dass sich in einem Bus eine Person (C.________) mit Stichverletzungen befinde (pag.