Am 15.01.2017 meldete E.________ der Polizei, ihr sei soeben Bargeld und ihr Mobiltelefon Samsung Galaxy S5 geraubt worden. Gestützt auf die Meldung der Polizei eröffnete die Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland, Staatsanwältin F.________, mit Verfügung vom 16.01.2017 eine Untersuchung gegen unbekannte Täterschaft wegen Raubes (pag. 1). Im Rahmen von administrativ/technischen Überwachungsmassnahmen (pag. 394 ff.) konnte festgestellt werden, dass das geraubte Mobiltelefon mit einer anderen, auf eine minderjährige Dritte lautende SIM-Karte, wieder in Betrieb genommen worden war.