Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Februar 2018 mit Ausnahme der ausgesprochenen Landesverweisung und der angeordneten Ausschreibung derselben im Schengener Informationssystem in Rechtskraft erwachsen ist. II. Gegen A.________ sei eine Landesverweisung von 6 Jahren auszusprechen (Art. 66a StGB). Ill. A.________ sei zu den Verfahrenskosten oberer Instanz zu verurteilen. IV. Es sei die Ausschreibung der Landesverweisung im Schengener Informationssystem anzuordnen. V. Es sei das Honorar der amtlichen Verteidigung zu bestimmen.