Es seien die oberinstanzlichen Verfahrenskosten dem Kanton Bern aufzuerlegen und es sei A.________ eine Entschädigung in gerichtlich zu bestimmender Höhe für die im Rahmen des Rechtsmittelverfahrens entstandenen Anwaltskosten auszurichten. V. Es seien die weiteren Verfügungen zu treffen und es sei, das Honorar des amtlichen Anwalts gerichtlich zu bestimmen. Die Generalstaatsanwaltschaft beantragte was folgt: I.