- zu einer Freiheitsstrafe von 21 Monaten, dies unter Anrechnung von 59 Tagen Untersuchungshaft und unter Aufschub des Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren; - zu einer Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00 (ausmachend total CHF 750.00), dies unter Aufschub des Vollzuges bei einer Probezeit von 2 Jahren; - zu den vollständigen Verfahrenskosten. II.