3. Anträge der Parteien Anlässlich der oberinstanzlichen Hauptverhandlung liess der Beschuldigte folgende Anträge stellen: I. Es sei festzustellen, dass das Urteil des Regionalgerichts Bern-Mittelland vom 15. Februar 2018 insoweit in Rechtskraft erwachsen ist, als A.________ schuldig erklärt wurde der versuchten schweren Körperverletzung, eventualvorsätzlich begangen am 14. März 2017 in Bern zN C.________ (I. Ziff. 1 des Dispositivs); der Hehlerei, mehrfach begangen am 22. Januar 2017 in Bern und in der Zeit zwischen 22. September 2016 und 27. Januar 2017 in Bern (I. Ziff. 2des Dispositivs); und verurteilt wurde