Auf den in Aussicht gestellten vorgezogenen Beschluss betreffend bereits in Rechtskraft erwachsener Teile des erstinstanzlichen Urteils wurde verzichtet (pag. 703 f.). Am 21. Mai 2019 reichte die Verteidigung weitere Unterlagen ein (pag. 770 ff.), welche die Verfahrensleitung mit Verfügung vom 22. Mai 2019 zu den Akten erkannte (pag. 821 f.). Die oberinstanzliche Hauptverhandlung fand am 27. Mai 2019 in Anwesenheit des Beschuldigten, seines Verteidigers, eines Übersetzers sowie der Generalstaatsanwaltschaft statt (pag. 823 ff.).