2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte am 26. Februar 2018 form- und fristgerecht die Berufung an (pag. 664). Die Urteilsbegründung der Vorinstanz datiert vom 30. Mai 2018 (pag. 635 ff.) Am 22. Juni 2018 reichte die Verteidigung die Berufungserklärung ein und gab an, die Berufung beziehe sich auf den Teil des Urteils: «Aussprechen einer Landesverweisung von 6 Jahren (I. Ziff. 3 des Dispositivs)». In Abänderung des erstinstanzlichen Urteils sei auf eine Landesverweisung zu verzichten.