(nachfolgend: Straf- und Zivilkläger) sowie der Hehlerei, mehrfach begangen am 22. Januar 2017 in Bern und in der Zeit zwischen 22. September 2016 und 27. Januar 2017 in Bern. Der Beschuldigte wurde verurteilt zu einer bedingten Freiheitsstrafe von 21 Monaten, unter Anrechnung der ausgestandenen Untersuchungshaft von 59 Tagen und bei einer Probezeit von zwei Jahren, sowie zu einer bedingten Geldstrafe von 25 Tagessätzen zu CHF 30.00, ausmachend CHF 750.00 (Probezeit zwei Jahre). Ausserdem wurde gegen ihn eine Landesverweisung von sechs Jahren ausgesprochen und wurde er zur Bezahlung der Verfahrenskosten verpflichtet.