14 lichkeit, die fraglichen Hanfsamen zweifelsfrei ohne allfällige Gefährdung der Sicherheit von Menschen zu verwenden. Daran vermag auch das von ihm behauptete Wissen zur Reinigung der Hanfsamen nichts zu ändern, zumal er nach eigenen Angaben die Hanfsamen nicht selbst schält (sondern ein «Partnerbetrieb», pag. 212, Z. 34 f.) und ein erhöhter Grenzwert im Hanfsamenöl mit Blick auf die erhöhten Gesamt-THC-Werte der beschlagnahmten Hanfpflanzen nicht ausgeschlossen werden kann.