Eine Überführung in einen legalen Stoff ist – auch mit Blick auf die Ausführungen von Dr. phil. nat. G.________ (pag. 469) – nach Überzeugung der Kammer nicht möglich, zumal die Oberfläche der Hanfsamen mit THC und THC-Säuren verunreinigt sein kann. Der Beschuldigte hätte folglich keine Mög-