Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte auch die klimatischen Bedingungen im Falle eines erneuten Anbaus nicht vorhersehen könnte. Die fraglichen Hanfsamen stellen als Bestandteile der Hanfpflanzen mit einem Gesamt- THC-Wert von 1.8% (+/-0.4%) damit zweifellos illegale Betäubungsmittel dar.