Zweifellos kann mit Blick auf die Analyse der Gesamt-THC-Werte sowie die Ausführungen von Dr. phil. nat. G.________ davon ausgegangen werden, dass aus den beschlagnahmten Hanfsamen, die Hanfpflanzen mit einem Gesamt-THC-Wert von 1.8% (+/-0.4%) entsprangen, wieder Hanfpflanzen mit einem den Grenzwert überschreitenden Gesamt-THC-Gehalt wachsen (pag. 468, vgl. auch Ausführungen unter Ziff. 6 hiernach). Dies gilt umso mehr, als der Beschuldigte auch die klimatischen Bedingungen im Falle eines erneuten Anbaus nicht vorhersehen könnte.