Die Anbauflächen müssten angemeldet werden. Die Art und Menge des Saatgutes werde überwacht, u.a. durch Kontrollen der Anbauflächen und Probeentnahmen von ausgewachsenen Pflanzen am Ende der Blüte zum Zeitpunkt des maximalen THC-Gehalts (pag. 504). In der Schweiz ist keine Hanfsaatgutvermehrung organisiert, weshalb das zertifizierte Saatgut einzig aus EU-Mitgliedstaaten importiert oder bereits importiertes Saatgut über Unternehmen des Schweizer Saatguthandels bezogen werden kann.