Sowohl die Zulassung von Produzenten, die Etikettierung wie auch die Vermehrung des Saatguts sind strikte geregelt. Besonders zu beachten ist hierbei beispielsweise der je nach Hanfsorte minimale Isolationsabstand der Felder von 20 bis 5000 Metern, um unerwünschte Fremdbestäubung der Hanfpflanzen zu vermeiden (Anhang 3, Kapitel D, Ziff. 3.3) sowie die strengen Regelungen zur Einhaltung der minimalen Sortenreinheit (Anhang 4, Kapitel D, Ziff. 2). Auch der von Dr. phil. nat. G.________ beigelegten Studie des LKA Berlin kann entnommen werden, dass die Produktion von «Fedora 17» überwacht wird. Die Anbauflächen müssten angemeldet werden.