11 (LKA) Berlin gebe es zwar Hanfsorten, die den europäischen Grenzwert überschreiten könnten. In eben dieser Studie sei mit der Sorte «Fedora 17» jedoch keine Überschreitung des europäischen Grenzwertes festgestellt worden (pag. 469; pag. 505). Auch mit Blick auf die Angaben des Beschuldigten selbst, kann geschlossen werden, dass es sich bei den am 2. Oktober 2015 beschlagnahmten Hanfpflanzen nicht um jene der Sorte «Fedora 17» handelte. Der Beschuldigte gab an, ursprünglich (im Jahr 2012, vgl. pag. 111 f.) Samen der Sorte «Fedora 17» gekauft zu haben.