_ bestätigt. Er geht unter Berücksichtigung der einschlägigen Fachliteratur davon aus, dass gestützt auf den ermittelten Gesamt-THC-Gehalt nicht von der Industriehanfsorte «Fedora 17» auszugehen sei. «Fedora 17» sei im Sortenkatalog aufgeführt worden und müsse die europäischen Grenzwerte erfüllen (pag. 468; pag. 501). Aus dieser amtlich zertifizierten Hanfsorte könnten keine Hanfpflanzen mit einem Gesamt-THC-Gehalt von über 1.0% spriessen, zumal dies zu einer deutlichen Überschreitung des Grenzwertes von 0.3% führen würde. Gemäss einer Studie des Landeskriminalamtes