Eine solche Hanfsorte stellt «Fedora 17» dar. Früher war diese denn auch mit einem THC-Gehalt von unter 0.3% im Schweizerischen Sortenkatalog aufgeführt (vgl. Urteil des Bundesgerichts 1B_294/2012 vom 13. August 2012 E. 6). Bei Hanf ist gemäss Anhang 2 Kapitel D Tabelle 4 der Saatund Pflanzgut-Verordnung des WBF noch heute ein THC-Gehalt unter 0.3% und ein THC/CBD-Verhältnis unter 1 die wichtigste Zulassungsvoraussetzung.