Gestützt auf das obgenannte Beweisergebnis – dem Umstand, dass die am 2. Oktober 2015 beschlagnahmten Hanfpflanzen einen Gesamt-THC-Wert von über 1.0% aufwiesen – handelt es sich bei den fraglichen Pflanzen und den dazugehörigen Samen allerdings nicht um die Industriehanfsorte «Fedora 17». Im ehemaligen Sortenkatalog der Schweiz und im aktuellen gemeinsamen Sortenkatalog der EU sind nur Hanfsorten aufgenommen, die erfahrungsgemäss einen sehr tiefen THC- Gehalt (unter 0.3%) aufweisen. Eine solche Hanfsorte stellt «Fedora 17» dar.