Dies gilt umso mehr, als die bereits im Jahr 2015 homogenisierten Proben trotz Schimmelpilzbefall einen nur gering tieferen THC-Mittelwert aufwiesen (1.6% bzw. 1.2%). Die Kammer hat nach dem Gesagten keinen Zweifel daran, dass der Gesamt-THC-Gehalt der Hanfpflanzen von Feld 1 und Feld 2 im Zeitpunkt der Ernte über 1.0% betrug. 5.3.2 Zur Qualifikation der Samen als Hanfsorte «Fedora 17» oder als illegale Betäubungsmittel Hanfsamen stellen betäubungsmittelrechtlich Bestandteile der Cannabispflanze dar. Dabei gelten Cannabissamen für Cannabispflanzen mit einem Gesamt-THC- Gehalt von mindestens 1.0% als verbotene Betäubungsmittel i.S.v.