2015. Es sind insbesondere keine Gründe vorhanden, um an den stringenten und differenzierten Einschätzungen von Dr. phil. nat. G.________, einem durch die SGRM zertifizierten forensischen Chemiker sowie Sachverständigen ASTRA, zu zweifeln. Der Beschuldigte bringt dagegen denn auch nichts Stichhaltiges vor. Die im Jahr 2015 durchgeführte Analyse des Gesamt-THC-Werts wird folglich von der erneuten Auswertung der Rückstellproben bestätigt. Dies gilt umso mehr, als die bereits im Jahr 2015 homogenisierten Proben trotz Schimmelpilzbefall einen nur gering tieferen THC-Mittelwert aufwiesen (1.6% bzw. 1.2%).