8 f.) kann daher abgestellt werden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_1113/2013 vom 30. Juni 2014 E. 3.4). Zusammenfassend ist mithin erstellt, dass die Hanfpflanzen auf beiden Feldern einen Ge- samt-THC-Gehalt von insgesamt 1.8% (+/-0.4%), d.h. mindestens 1.4% aufwiesen. Nichts anderes ergibt sich aus der Auswertung der Rückstellproben durch Dr. phil. nat. G.________ im Jahr 2018. Bereits vor Beginn der Analyse erklärte Dr. phil. nat. G.________, eine erneute THC-Bestimmung der Hanfblüten rund drei Jahre später führe mit sehr hoher Wahrscheinlichkeit zu einem tieferen THC-Wert. Denn der Gesamt-THC-Gehalt nehme im Pflanzenmaterial über die Zeit ab.