Die Bestimmung des THC-Wertes als Gesamt-THC-Gehalt ist ferner nicht zu beanstanden (vgl. Urteil des Bundesgerichts 6B_878/2018 vom 29. Juli 2019 E. 2.3.3, zur Publikation vorgesehen). Die Messunsicherheit der Mittelwerte wurde im Resultat korrekt ausgewiesen. Dabei ist nicht zu beanstanden, dass sich die von der SGRM empfohlenen Angaben zu den Messunsicherheiten (pag. 486 f.) auf Resultate von Ringversuchen aus den Jahren 2001 bis 2003 stützen (vgl. pag.