8 Arbeitsvorschrift des IRM (vgl. pag. 12; pag. 470; pag. 47 ff.). Dies bestätigte Dr. phil. nat. G.________ in seinem Bericht vom 14. Januar 2019. Darin beschrieb er die Arbeitsschritte der Analyse aus dem Jahr 2015. Er bezog sich dabei explizit auf das Trocknen der Pflanzen von Feld 1 und Feld 2, weshalb entgegen den Behauptungen der Verteidigung keine Zweifel daran bestehen, dass sich seine Schilderung auf den Arbeitsprozess aus dem Jahr 2015 bezog. Die beschlagnahmten Hanfpflanzen wurden ordnungsgemäss getrocknet.