38, Z. 279), am Nachmittag eines trockenen Tages (ab 14.00 Uhr bzw. ab ca. 16.15 Uhr) gesammelt. Sie wurden ordnungsgemäss in Papiersäcke verpackt und sogleich dem IRM zwecks Analyse übergeben (Abschluss der Analyse am 8. Oktober 2015, pag. 8 f.; pag. 3). Die Probeentnahme der Hanfpflanzen entspricht folglich den Richtlinien der SGRM (pag. 12; pag. 472 f.). Auch die nachfolgende Analyse der Hanfpflanzen durch das IRM (durch Prof. Dr. rer. nat. H.________) stützte sich auf die Richtlinien der SGRM sowie die