Dr. phil. nat. G.________ habe im Gutachten vom 14. Januar 2019 nun präzisierend ausgeführt, die THC- Gehaltsbestimmung sei gestützt auf die Richtlinien der Schweizerischen Gemeinschaft für Rechtsmedizin (SGRM) und der Arbeitsvorschrift des IRM durchgeführt worden. An der ordnungsgemässen Probeentnahme durch die Polizei und der korrekten Durchführung der Analyse durch das IRM bestünden keine Zweifel. Damit sei der Gesamt-THC-Gehalt der Hanfpflanzen von 1.8% erstellt. Die Auswertung der Rückstellproben vermöge daran nichts zu ändern.